ist ein sehr stark psychoaktives Cannabinoid, mit einer vielfach stärker berauschenden Wirkung als
THC Weitere Informationen zu dieser Substanz finden Sie auf
Wikipedia
Gesetzeslage Österreich
THCP und seine abgeleiteten Substanzen (d8-THCP, THCP-O, etc.) unterliegen in Österreich dem Neue Psychotrope
Substanzen Gesetz
(NPSG)
. Das bedeutet, dass Herstellung und Handel mit THCP verboten ist. Besitz und Konsum sind
straffrei. THCP-Produkte können daher von Behörden beschlagnahmt werden.
Gesetzeslage Deutschland
THCP ist nicht explizit im BtMG angeführt. Der Besitz und Konsum von THCP-Produkten ist in Deutschland mit
Stand Oktober 2023 nicht verboten. Ob THCP unter das deutsche Neue psychoaktive Substanzen Gesetz (NpSG)
fällt ist im Moment noch nicht klar. Wir gehen davon aus, dass der Handel mit THCP-Produkten zum Zweck des Konsums
(Verzehr, Vapen, Rauchen) höchstwahrscheinlich verboten ist. Unklar ist das zu erwartende Strafmaß. Dieses hängt
davon ab, welche und wie viele Gesetze dabei verletzt wurden. In Frage kommen hier: Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Neue psychoaktive Substanzen Gesetz (NpSG), Arzneimittelgesetz (AMG) und bei
Rauchwaren das Tabakgesetz bzw. Nichtraucherschutzgesetz
Gesetzeslage Europa
In den Ländern, die über ein Neue psychoaktive Substanzen Gesetz (NpSG) verfügen, in dem Gruppendefinitionen nach
Strukturen festgelegt sind (Österreich, Deutschland, Polen, Frankreich, etc.), unterliegt THCP diesem NPSG oder es
sind Klarstellungen darüber zu erwarten. Es ist anzunehmen, dass der gesamte EU-Raum früher oder später eine
einheitliche Regelung treffen wird.
Drogentests
Bei den üblichen Drogentests ist THCP in Körperflüssigkeiten nachweisbar. Bluttests im Rahmen der Überprüfung der
Fahrtauglichkeit identifizieren THCP als psychotrope Substanz. Bei Drogentests aus dem Harn zum Nachweis der
Abstinenz wird THCP mit den meisten üblichen THC-Tests miterfasst. Genauere Nachweiszeiten werden Studien in den
nächsten Jahren zeigen. Bis dahin kann man von einem THC-ähnlichen Verhalten von THCP ausgehen.
"Natürliches" THCP
Das THCP, das in Verkaufsprodukten enthalten ist, wird immer synthetisch hergestellt. Es ist kein natürliches
Produkt. Natürliches THCP kommt viel zu selten und in viel zu geringen Konzentrationen (zwischen 0,0023% bis
0,0136 %) vor, als dass man es kommerziell nutzen könnte.
Kontamination
Bei der Herstellung von THCP entstehen zumeist Nebenprodukte. Die meisten THCP-Produkte, die bisher in unser Labor
eingesandt wurden, enthielten unbekannte Nebenprodukte bzw. THC.
Gesundheitsgefährdung
THCP verhält sich als Vollagonist zum CB1 Rezeptor. Das bedeutet, dass schon bei niedrigeren Dosen unerwartet sehr
starke und langanhaltende Effekte auftreten können. Über Toxizität, Neurotoxizität oder Cancerogenität von THCP
oder deren Produktionsnebenprodukten gibt es im Moment keine Studiendaten. Wir wissen also nicht, ob THCP-Produkte
Organe oder Nerven schädigt bzw. Krebs verursachen können.
Haftung
Sollte jemand durch den Konsum eines THCP-Produktes zu Schaden kommen, kann der Produzent und/oder Verkäufer als
sachkundige Person nach
§ 88 StGB
(Österreich, fahrlässige Körperverletzung) zur Verantwortung gezogen werden.
Wir vom IFHA sehen unsere Rolle darin, die Firmen bei der
Verbesserung der Qualität, Produkt- und Konsumentensicherheit von Hanf und Hanfprodukten zu unterstützen. Deshalb
empfehlen wir, weder mit THCP-Produkten zu handeln noch diese zu konsumieren. Bei unserer Cannabis Advanced Analysis
können wir die Anwesenheit von THCP erfassen und bewerten, ob eine Probe THCP frei ist.